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Bevor die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt werden, ist bei der zuständigen Rentenversicherung Bund ein entsprechender Rentenantrag zu stellen. Dieser enthält regelmäßig alle Nachweise und Dokumente, die der Betreffende im Laufe seines Versicherungslebens angesammelt hat. Dazu gehören z.B. Unterlagen zu Ausbildungen, Arbeitstätigkeiten, Krankheit, Arbeitslosigkeit usw. Der Antrag ist in jedem Fall rechtzeitig vor Rentenbeginn zu stellen.