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Bei einer Auktion geben Kaufinteressierte, Personen oder Sammler verbindliche Gebote auf ein Auktionsgut ab. Die interessierten Käufer sind oftmals Sammler. Beispielsweise kann bei einer Auktion durch einen Verkäufer die Versteigerung einzelner Stücke oder einer Sammlung beauftragt werden. Dabei kann es sich u. a. um den Nachlass einer Person handeln. Vielfach wollen Erben, die kein Interesse an einer Sammlung haben, dieselbe an interessierte Sammler oder andere Privatpersonen verkaufen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass sich auch ein Sammler aus den unterschiedlichsten Gründen von einem Teil seiner Sammlung trennen will und deshalb Stücke seiner Sammlung versteigern lässt. Auch Händler, die über besondere Stücke oder Raritäten verfügen, lassen diese oftmals in Auktionshäusern versteigern.