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Im Hinblick auf Bildungsfragen erlaubt das föderalistische System der Bundesrepublik Deutschland, dass die einzelnen Länder maßgebliche Entscheidungen der schulischen Bildung oder auch universitären Ausbildung (z.B. Studiengebühren, Schularten etc.) selbst treffen. Daher kann es vorkommen, dass die Schulämter als Verwaltungsinstitution regional verschiedene Aufgaben haben.