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Diese Tätigkeit fällt regelmäßig in den Zuständigkeitsbereich der Schulämter, denen es unter anderem obliegt, die Einhaltung der Schulpflicht sicherzustellen sowie bei Verstößen entsprechende Verfahren einzuleiten. Bestehen Fragen hinsichtlich eines Schulversäumnisses, so kann man sich entsprechend an die Mitarbeiter der Behörde wenden.