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War die Sozialhilfe bisher in zwei Teilbereiche – Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Hilfe in besonderen Lebenslagen – gegliedert, so haben die Neuregelungen von 2005 Änderungen hinsichtlich dieser Systematik ergeben. Heute werden neben der Hilfe zum Lebensunterhalt auch Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, als Hilfe zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen gewährt.