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Sozialamt - Häufige Fragen

Was bedeutet die Minderung der Erwerbsfähigkeit?

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Dieser Rechtsbegriff stammt aus dem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung, Sozialgesetzbuch VII. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit kann normalerweise nach einem Arbeitsunfall oder auch einer Berufskrankheit eintreten. Wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit eintritt, also die allgemeine Arbeitsmöglichkeit im Erwerbsleben gemindert ist, kann die betroffene Person Anspruch auf die Gewährung einer Verletztenrente haben. Basierend auf der gesetzlichen Unfallversicherung soll die Verletztenrente normalerweise nicht einzelne Einkommensverluste ausgleichen, sondern vielmehr die Minderung der Erwerbsfähigkeit im Allgemeinen. 

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