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Menschen mit einer Schwerbehinderung können die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen. Diese kann normalerweise dann beantragt und bewilligt werden, wenn beim Rentenbeginn bereits die Schwerbehinderung vorliegt sowie die maßgebliche Altersgrenze erreicht worden ist. Nähere Informationen und Beratungsmöglichkeiten kann man beim Versorgungsamt, der Behörde für Sozialangelegenheiten sowie bei der Rentenversicherung erhalten.