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Sozialamt - Häufige Fragen

Was ist mit Hilfen zur Gesundheit gemeint?

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Im Wesentlichen versteht man unter den Hilfen zur Gesundheit die Unterstützung von Personen, die nicht über eine geregelte Krankenversicherung (Pflichtversicherung) verfügen. Das bedeutet, dass diejenigen Personen, die nicht krankenversichert sind, Hilfen zur Gesundheit erhalten. (SGB XII Kapitel 5). Die Kosten für gesundheitliche Leistungen werden in diesem Fall - bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen - von der Sozialbehörde übernommen.

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