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Die Notunterbringung stellt eine Maßnahme bei drohender Wohnungslosigkeit oder bei Obdachlosigkeit dar. Man kann sich hierzu normalerweise bei den sozialen Leistungsträgern informieren. Die Sozialbehörden bieten im Regelfall Informationen und Beratungsangebote. Es ist oft auch möglich, beim jeweiligen Sozialamt die Adressen von Notunterkünften zu erfragen. Zudem kann man häufig beim Amt für Soziales nähere Informationen zur Wohnungsnotfallhilfe in Erfahrung bringen.