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Rundfunk - Häufige Fragen

Entrichten gemeinnützige Einrichtungen ebenfalls einen Rundfunkbeitrag?

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Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Ja. Der neue Rundfunkbeitrag, der in Deutschland ab Januar 2013 die bisherige Rundfunkgebühr ersetzt, gilt auch für Einrichtungen des Gemeinwohls bzw. gemeinnützige Institutionen. Darunter fallen zum Beispiel Altenheime, Seniorenheime, sonstige Heime, allgemeinbildende Schulen, Hochschulen, Einrichtungen der Jugendhilfe sowie auch Feuerwehr, Polizei und Bundeswehr. Die Beitragsstaffelung hierzu ist unter http://www.rundfunkbeitrag.de/ einzusehen. 

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