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Rundfunk - Häufige Fragen

Ich gehe demnächst ins Ausland. Entfällt dafür meine Gebührenpflicht?

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Grundsätzlich bedeutet ein mehrwöchiger oder mehrmonatiger Aufenthalt im Ausland nicht, dass man von der Gebührenpflicht entbunden ist. Wenn man weiterhin Geräte zum Empfang bereithält, sich aber im Urlaub, auf Studienreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Deutschland befindet, müssen also weiterhin Gebühren entrichtet werden. Dies gilt regelmäßig nicht, wenn man keine Empfangsgeräte (z.B. Radio, Fernseher, internetfähiger PC) mehr besitzt – dann kanne entsprechend eine Abmeldung vorgenommen werden. 

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