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Hierfür ist von Belang, ob man als Auszubildender noch bei den Eltern wohnen, oder aber bereits einen eigenen Haushalt führt. Im ersten Fall müssen Geräte dann nicht angemeldet werden, wenn das Einkommen einen festgelegten Satz nicht übersteigt sowie die Eltern bereits Geräte angemeldet haben und hierfür Gebühren entrichten. Hat man als Auszubildender eine eigene Wohnung, so werden die Rundfunkgebühren in der Regel fällig. Eine Ausnahme gilt dann, wenn man einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht stellt und dieser positiv beschieden wird.