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Rundfunk - Häufige Fragen

Wer ist aktuell von den Rundfunkgebühren befreit?

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Wer einen entsprechenden Antrag stellt, kann unter Umständen von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreit sein. Dies betrifft regelmäßig Empfänger von Leistungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II, insofern die notwendigen Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen. Achtung: Ab 2013 wird der neue Rundfunkbeitrag eingeführt. 

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