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Wohnt man als Student noch bei den Eltern, müssen unter Umständen keine Rundfunkgebühren bezahlt werden. Dies trifft allerdings nur zu, wenn das Einkommen einen bestimmten Satz nicht übersteigt und die Eltern eigene Rundfunkgeräte bei der GEZ angemeldet haben und somit eine Rundfunkgebühr entrichten. Hat man hingegen einen eigenen Hausstand, fallen regelmäßig die Gebühren an. Bezieht man z.B. Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kann allerdings ein Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren gestellt werden.