| Welche Behörde kümmert sich um Anliegen aus dem Bereich Sport bzw. Sportstätten/ Sportanlagen?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Je nach Bundesland können für derartige Anliegen unterschiedliche Behörden zuständig sein. In der Regel sind es allerdings die Sportämter, die mit Sportstätten/ Sportanlagen betraut sind sowie Sportveranstaltungen/ Sportevents organisieren. Überdies ist das Sportamt für die Sportförderung zuständig, sorgt also u.a. für die Aufrechterhaltung und den Ausbau des Sportangebots in einer Region. Insoweit eine Zuständigkeit gegeben ist, kann man sich daher mit Anfragen aus dem Bereich Sport an die Mitarbeiter der Behörde wenden.