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Im Gegensatz zur Ehescheidung, die einen formellen juristischen Akt zur Auflösung einer bestehenden Ehe darstellt, handelt es sich bei der Eheaufhebung um eine gerichtlich verfügte Auflösung einer Ehe. Es gibt verschiedene Gründe für eine Eheaufhebung, etwa, wenn die Ehe trotz eines bestehenden Eheverbots eingegangen wurde, keine Geschäfts- oder Ehemündigkeit bei einem Verlobten bestand oder ein Verlobter sich zum Zeitpunkt der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit befand.