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Meist gründen sich Fanclubs zunächst als freizeitmäßige Interessengemeinschaften. Besteht ein Verein dann über längere Zeit und verfügt über eine große Anzahl von Mitgliedern, wird innerhalb des Fanclubs normalerweise über die Rechtsform eines eingetragenen Vereins nachgedacht. Im Vereinsregister wird der Name des Fanclubs dann mit dem Zusatz e. V. eingetragen. Weiterhin werden der Sitz des Vereins und der Gründungstag festgehalten. Eine Satzung muss ebenfalls vorhanden sein, Vorstandsmitglieder benannt und mit ihren persönlichen Daten erfasst sein. Ein eingetragener Verein muss über wenigsten sieben, unbedingt volljährige Mitglieder verfügen. Weiterhin sind Bestimmungen u. a. über Mitgliedereintritt und -austritt, eine Beitragspflicht und eine Eintragung in ein u. a. Vereinsregister in der Satzung enthalten.