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Der Begriff Schnellstraße wird umgangssprachlich für Kraftfahrstraße verwendet. Normalerweise versteht man unter Schnell- bzw. Kraftfahrstraßen diejenigen öffentlichen Straßen, die nur für bestimmte Fahrzeuge bestimmt sind. Zu den Erfordernissen der Kraftfahrstraßennutzung zählen die Höchstgeschwindigkeit von über 60 km/h, eine maximale Höhe von vier Metern sowie 2,55 m Breite (Ausnahme: Kühlfahrzeuge 2,6 m). Schnellstraßen können mehrspurig konzipiert sein und weisen normalerweise die üblichen Tempolimits auf. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Schnellstraßen richten sich oft danach, ob die Richtungsfahrbahnen baulich getrennt sind. Ähnlich wie auf Autobahnen sind das Wenden sowie das Halten auf Kraftfahrstraßen verboten.