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Nachlassgericht - Häufige Fragen

Ist grundsätzlich das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen für die Nachlassangelegenheiten zuständig?

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Im Regelfall ist das Nachlassgericht, an dessen Ort der Verstorbene bzw. Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte, für die Erteilung des Erbscheins oder auch die Testamentsvollstreckung zuständig. Wenn allerdings der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte, ist normalerweise die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg zuständig. Auch bei Erbausschlagungen ist die örtliche Zuständigkeit der Nachlassgerichte verändert: Im Falle einer Ausschlagung wird das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat.

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