ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Nachlassgericht - Häufige Fragen

Was ist ein Testamentsvollstrecker?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Der Testamentsvollstrecker stellt normalerweise eine vom Erblasser ernannte Person dar, die sich um die letztwilligen Verfügungen von Seiten des Erblassers kümmert. Benannt wird der Testamentsvollstrecker im Regelfall durch das Testament oder einen Erbvertrag, wobei auch das Nachlassgericht einen Testamentsvollstrecker benennen und auch entlassen kann. Im Rahmen der Testamentsvollstreckung obliegt es dem Testamentsvollstrecker, die Nachlassgegenstände zu verwalten und über diese zu verfügen. Insofern besitzen die Erben für den Zeitraum der Testamentsvollstreckung keine Verfügungsgewalt über die Nachlassgegenstände.

Antwort bewerten:
(29)

Dazu passende Fragen:

Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren