| Wer ist für die Wartung von Verkehrszeichen zuständig?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Die Wartung und Instandhaltung von Verkehrszeichen obliegt normalerweise den Autobahn- und Straßenmeistereien, da diese zur allgemeinen Straßenausstattung zählen. Der ordnungsgemäße Einsatz von Verkehrszeichen bzw. Straßenschildern wird durch regelmäßige Überprüfung und Wartung sichergestellt. Das bedeutet, dass die gute Sichtbarkeit der Verkehrszeichen (z. B. durch Reinigen, Beleuchtung oder Ersatz nach Beschädigung) gewährleistet werden muss. Neben der Wartung von Verkehrszeichen ist auch die Instandhaltung von Lichtzeichenanlagen und Fahrbahnmarkierungen ein wichtiger Bestandteil der Arbeit durch die Straßenmeistereien.