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Straßenverkehrsamt - Häufige Fragen

Ist das Straßenverkehrsamt für die Führung des Verkehrszentralregisters verantwortlich?

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Das deutsche Verkehrszentralregister ist auch als Verkehrssünderkartei bekannt. Das Register gibt Auskunft über im Straßenverkehr begangene Straftaten, Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und deren Ahndungen sowie Entscheidungen von Seiten der Fahrerlaubnisbehörde. Trotzdem das Verkehrszentralregister durch die Arbeit der Straßenverkehrsbehörden beeinflusst werden kann, obliegt dem Straßenverkehrsamt jedoch nicht die Führung der Verkehrssünderkartei. Stattdessen wird das Verkehrszentralregister vom Kraftfahrt-Bundesamt mit Sitz in Flensburg geführt. Dort kann man sich auch über etwaige Eintragungen oder das Flensburger Punktesystem informieren.

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