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Straßenverkehrsamt - Häufige Fragen

Ist der neue Gültigkeitszeitraum des Führerscheins mit der Befristung der Fahrerlaubnis identisch?

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Seit Einführung des neuen Führerscheins im Januar 2013 gibt es eine Befristung des EU-Kartenführerscheins auf 15 Jahre. Damit ist jedoch nicht gemeint, dass die Fahrerlaubnis selbst nun grundsätzlich einer zeitlichen Begrenzung unterliegt. Vielmehr soll durch den verwaltungsmäßigen Umtausch des Führerscheins nach 15 Jahren eventuellen Fälschungen entgegengewirkt werden, auch die Aktualisierung des Namens bzw. des Lichtbildes soll damit bezweckt werden. Abgesehen von einzelnen Fahrerlaubnisklassen, die schon zuvor einer regelmäßigen Erneuerung bedurften, ist demnach keine Auffrischung der Fahrerlaubnis selbst notwendig. Lediglich das Führerschein-Ausweisdokument soll neu ausgestellt werden.

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