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Die fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeiten umfassen vorrangig solche Tatbestände, bei denen andere Teilnehmer des Straßenverkehrs behindert oder Beschädigungen hervorgerufen werden. Die Liste der im Bußgeldkatalog genannten fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeiten ist im Allgemeinen gegliedert in Zuwiderhandlungen gegen die Straßenverkehrs-Ordnung, die Straßenbenutzung durch Fahrzeuge, Fahrtrichtungsanzeiger, Vorbeifahren, Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge, Vorfahrt und anderen Belangen. Zu den am meisten verbreiteten fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zählen beispielsweise das Nicht-Einhalten des Mindestabstands zum vorausfahrenden Fahrzeug, das Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit sowie Parkschäden.