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Straßenverkehrsamt - Häufige Fragen

Welche Angaben sind für die Anmeldung eines Fastnachtsfahrzeugs notwendig?

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Um bei einer traditionellen Veranstaltung wie dem Fastnachtsumzug einen Wagen über den öffentlichen Verkehrsgrund führen zu können, bedarf es normalerweise einer Ausnahmegenehmigung gemäß §70 StVZO. Im Antrag sind normalerweise zunächst die Kontaktdaten des Antragstellers notwendig. Des Weiteren gilt es, auf den Einsatz des Fastnachtsfahrzeugs genauer einzugehen. So sind Angaben zu Datum, Ort und Umzugsstrecke zu machen, ebenso zu den Ansprechpartnern beim Fastnachtsumzug. Nicht zuletzt sind die Angaben zum Fahrzeug obligatorisch, wie zum Beispiel das Kennzeichen bzw. die Fahrzeug-Identifikationsnummer, Halter und Besonderheiten. Nähere Informationen kann man sich natürlich beim Straßenverkehrsamt einholen.

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