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Straßenverkehrsamt - Häufige Fragen

Wo kann man sich über die Probezeit des ausländischen Führerscheins informieren?

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Es ist im Allgemeinen nicht relevant, wo man seinen Führerschein erworben hat. Wenn man ein Fahranfänger ist, unterliegt man in Deutschland der Probezeit. Jene Probezeit gilt normalerweise auch, wenn man seine im Ausland erworbene Fahrberechtigung zur deutschen Fahrerlaubnis umschreiben lässt. Zuständig für die Führerscheinangelegenheiten sowie Fahranfänger ist im Allgemeinen die Führerscheinabteilung des Straßenverkehrsamtes. Dort kann man sich beispielsweise auch über die Anerkennung eines im Ausland erworbenen Führerscheins informieren.

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