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Straßenverkehrsamt - Häufige Fragen

Wo kann man sich über die Voraussetzungen als Begleitperson beim begleiteten Fahren ab 17 informieren?

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Normalerweise informieren sowohl die Straßenverkehrsbehörden als auch die Führerscheinstellen über die Führerscheinklassen bzw. das Fahrerlaubniswesen. Das begleitete Fahren ab 17 wurde vor einigen Jahren in Deutschland eingeführt und beschränkt sich auf die Führerscheinklassen B und BE. Jugendliche dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit einer Begleitperson unter bestimmten Bedingungen und Auflagen fahren. Beispielsweise sind auch von Seiten der Begleitperson verschiedene Vorgaben (wie z.B. der mindestens fünfjährige Besitz einer Fahrerlaubnis) zu erfüllen.

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