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Tiefbauamt - Häufige Fragen

Kann das Tiefbauamt Gebühren erheben?

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Tiefbauämter sind in den Gemeinden, Städten und Landkreisen regelmäßig für die Instandhaltung und Reparatur der Verkehrsinfrastruktur (z.B. Straßen, Wege, Plätze, Fußgängerwege, Radwege) sowie für die Beschildung und Beleuchtung zuständig, aber auch für Parkleitsysteme, Lärmschutzanlagen oder Entwässerungsanlagen (z.B. Kanäle). Insoweit Bautätigkeiten durchgeführt werden, können Kosten zu Teilen auch auf die Bürger umgelegt werden, die dann entsprechende Kostenbescheide bzgl. der zu entrichtenden Abgaben erhalten. 

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