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So genannte Umweltzonen wurden schrittweise – auf Grundlage einer 2007 in Kraft getretenen Verordnung – in vielen deutschen Städten und Ballungsgebieten eingerichtet. Die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen bzgl. ihres Schadstoffausstoßes ist hier zwingend vorgegeben und wird über entsprechende Schilder in den jeweiligen Städten und Kommunen angekündigt. Fahrzeuge, die die vorgegeben Richtwerte nicht einhalten, dürfen nicht in die Umweltzone fahren.