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Umweltamt - Häufige Fragen

Wo kann ich eine Ausnahme von den Lärmschutzvorschriften erwirken?

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Der Lärmschutz ist ein Teilbereich des allgemeinen Umweltschutzes. Da durch Lärm das Leben von Mensch, Tier und Pflanze beeinträchtigt werden kann, bestehen strenge Bestimmungen bezüglich des Lärmschutzes. Weil Lärm eine der Umweltbedingungen von Individuen darstellt, fällt der Lärmschutz regelmäßig in den Aufgabenbereich des Umweltamtes. Insofern kann man sich bei Fragen rund um die Lärmschutzvorschriften und auch um eventuelle Ausnahmen davon an die Umweltbehörde wenden.

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