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Die amtliche Lebensmittelüberwachung befasst sich mit mehr als nur Lebensmitteln. Da die Lebensmittelüberwachung vor allem auf dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch basiert, kommt sie auch in jenen Bereichen zum Tragen, in denen z.B. Kosmetika, Bedarfsgegenstände, Futtermittel usw. eingesetzt werden. Darüber hinaus ist die behördliche Lebensmittelüberwachung oftmals mit den Erzeugnissen des Tabak- und Weinrechts betraut.