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Wohnungsamt - Häufige Fragen

Was ist ein §5-Schein?

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Der §5-Schein ist ein Synonym für den Wohnberechtigungsschein (WBS). Die Benennung rührt daher, dass der Schein für den Bezug von Sozialwohnungen durch den Paragraph 5 des Wohnungsbindungsgesetzes geregelt wird. Der §5-Schein kann nur ausgestellt werden, wenn das Jahres-Einkommen die Grenzen im Rahmen des Wohnraumförderungsgesetzes nicht übersteigt. Diese Grenzen können von dein einzelnen Bundesländern selbst festgelegt werden.

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