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Wohnungsamt - Häufige Fragen

Welche Unterlagen sind eigentlich für den WBS einzureichen?

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Grundsätzlich haben für die Beantragung alle Unterlagen vorzuliegen, die für die Berechnung der Anspruchsberechtigung seitens der Wohngeldstelle bzw. des Wohnungsamtes notwendig sind. Dazu können u.a. gehören:  

  • Identitätsnachweis (Pass, Reisepass) 
  • Mietvertrag 
  • Einkommenserklärung 
  • Heiratsurkunde  
  • Mutterpass 
  • Identitätsnachweise von Haushaltsmitgliedern 
  • Sonstige Bescheinigungen (Rente, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld etc.) 


Ist man unsicher, welche Nachweise konkret erbracht werden müssen, kann man im Vorfeld bei der jeweiligen Wohngeldstelle bzw. beim Wohnungsamt nachfragen. 

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