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Wohnungsamt - Häufige Fragen

Welche Unterlagen sind eigentlich für den WBS einzureichen?

Achtung! Hinweise beachten:
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Grundsätzlich haben für die Beantragung alle Unterlagen vorzuliegen, die für die Berechnung der Anspruchsberechtigung seitens der Wohngeldstelle bzw. des Wohnungsamtes notwendig sind. Dazu können u.a. gehören:  

  • Identitätsnachweis (Pass, Reisepass) 
  • Mietvertrag 
  • Einkommenserklärung 
  • Heiratsurkunde  
  • Mutterpass 
  • Identitätsnachweise von Haushaltsmitgliedern 
  • Sonstige Bescheinigungen (Rente, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld etc.) 


Ist man unsicher, welche Nachweise konkret erbracht werden müssen, kann man im Vorfeld bei der jeweiligen Wohngeldstelle bzw. beim Wohnungsamt nachfragen. 

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Dazu passende Fragen:

Handelt es sich bei ortsdienst um eine Behörde?

ortsdienst ist ein Branchenbuch und Behördenfinder. Dabei handelt es sich bei ortsdienst.de um keine Behörde oder ein Amt, sondern um ein Branchenbuch, das lediglich die Kontaktdaten von Institutionen aufführt. Daher bitten wir Sie, Ihre Anfragen an die jeweilige Behörde telefonisch oder per Email zu richten. Wir können persönliche Anfragen an Ämter und Behörden leider nicht weiterleiten.

Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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