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Unter dem sozialen Wohnungsbau versteht man den staatlich geförderten Wohnungsbau, der besonders für soziale Gruppen mit geringen Einkünften oder Möglichkeiten der Wohnungsfinanzierung geeignet ist. Da man für das Beziehen einer Sozialwohnung in der Regel einen Wohnberechtigungsschein vorweisen muss, kann man sich auch über Sozialwohnungen bei der Behörde informieren, welche den Wohnberechtigungsschein ausstellt. In den meisten Kommunalverwaltungen ist hier das Wohnungsamt zuständig, oft wird diese Aufgabe auch vom Sozialamt übernommen.