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Wohnungsamt - Häufige Fragen

Wer zählt als Haushaltsmitglied?

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Grundsätzlich ist natürlich der Antragsteller – also die unter Umständen wohngeldberechtigte Person – als Haushaltsmitglied zu berücksichtigen. Darüber hinaus zählen Ehegatten oder Lebenspartner zum Haushalt mit dazu, ferner Personen mit bestimmten Verantwortungs- oder Einstehensverhältnissen gegenüber einem Haushaltsmitglied sowie Eltern und nächste Verwandte, Kinder und Pflegekinder – insoweit eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft Bestand hat. 

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