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Der Gewerbeeintrag Fahrschule A-Team GmbH in Winterhude ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.
Fahrschule A-Team GmbH
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Du willst FREIHEIT? Du willst MOBILITÄT?
Dann komm zum A-TEAM!!
Unser Name ist Programm! Bei uns bekommst du eine fundierte Ausbildung in Theorie und Praxis.
Wir bieten die Führerschein-Ausbildung der Klassen B / BE und A / A2 / A1 / AM sowie Mofa in den Sprachen Deutsch, Türkisch und Englisch an. Wenn Du Lust hast, dann ruf einfach an oder komm doch am besten gleich bei uns vorbei. Dann lernen wir uns persönlich kennen. Eine gründliche Ausbildung in angenehmer, stressfreier Atomsphäre durch erfahrene und geduldige Fahrlehrer ist für uns selbstverständlich. Der theoretische Unterricht findet in freundlich gestalteten Räumen und unter Einsatz moderner Medien statt.
Im südlichen Teil des Bezirks Hamburg-Nord liegt der Stadtteil Winterhude. Sehenswert sind insbesondere der Stadtpark mit Wasserturm und Planetarium, die Matthäuskirche im neobarocken Stil oder der...
Weitere Einträge zu Fahrschule in Winterhude im Branchenbuch
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Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.
Geschichte der Fahrschule
In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.
Führerschein
Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)
Fahrschulunterricht
Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.
Fahrschüler-Ausbildungsverordnung
Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.