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Lohnsteuerhilfe Biblis (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:A.-v.-Nassau-Str. 22, 67308 Rüssingen
Telefon:063559550666
E-Mail:manfred.herbel@vlh.de
Anschrift:Augusta Anlage 28, 68165 Mannheim
Telefon:06214263264
Fax:06214015106
E-Mail:anatolij.vodovozov@vlh.de
Anschrift:Mundenheimer Str. 166, 67061 Ludwigshafen
Telefon:06215296162
Fax:06215296192
E-Mail:pia.jordis-felleisen@vlh.de
Anschrift:Von-Ketteler-Str. 4, 64297 Darmstadt
Telefon:061516674788
E-Mail:monika.solak@vlh.de
Anschrift:Carolus-Vocke-Ring 42, 68259 Mannheim
Telefon:06211817625
E-Mail:michael.armbrust@vlh.de
Anschrift:Erbsengasse 8, 69469 Weinheim
Telefon:062018790653
Fax:062018790655
E-Mail:hans.seidl@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 48, 69469 Weinheim
Telefon:062014881024
E-Mail:emine.sari@vlh.de
Anschrift:Maudacher Str. 275, 67065 Ludwigshafen
Telefon:06215590111
E-Mail:hannelore.satter@vlh.de
Anschrift:Hintergasse 12, 67067 Ludwigshafen
Telefon:0621556115
E-Mail:christel.schoenung@vlh.de
Anschrift:Hermsheimer Str. 54, 68163 Mannheim
Telefon:06214297612
Fax:06214297619
E-Mail:edda.martin@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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