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Lohnsteuerhilfe Viernheim (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Stahlbühlring 153, 68526 Ladenburg
Telefon:062031079581
Fax:06203922358
E-Mail:hans.seidl@vlh.de
Anschrift:Wormser Str. 69, 68623 Lampertheim
Telefon:062069374824
E-Mail:manfred.herbel@vlh.de
Anschrift:Kaiserstuhlring 33, 68239 Mannheim
Telefon:06214824861
E-Mail:eberhard.bialas@vlh.de
Anschrift:Augusta Anlage 28, 68165 Mannheim
Telefon:06214263264
Fax:06214015106
E-Mail:anatolij.vodovozov@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstr. 50e, 64653 Lorsch
Telefon:06251970652
Fax:062515504684
E-Mail:wolfgang.gundolf@vlh.de
Anschrift:Hermsheimer Str. 54, 68163 Mannheim
Telefon:06214297612
Fax:06214297619
E-Mail:edda.martin@vlh.de
Anschrift:Mannheimer Str. 105, 68535 Edingen
Telefon:06214960734
Fax:06214960782
E-Mail:michael.armbrust@vlh.de
Anschrift:Sporwörthstr. 84, 68219 Mannheim
Telefon:06218799804
E-Mail:ralf.benn@vlh.de
Anschrift:Lichtenbergstr. 6a, 64683 Einhausen
Telefon:062518608527
E-Mail:christopher.zerrath@vlh.de
Anschrift:Steubenstr. 96, 68199 Mannheim
Telefon:062198181707
Fax:062198181706
E-Mail:helene.ullmann@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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