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Der Gewerbeeintrag Wedel & Schmelzer in Kelsterbach ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Notar, Recht & Beratung, Immobilien & Umzug, Rechtsanwalt, Bauausführung.
Wedel & Schmelzer
Im Dienste unserer Klienten sind zwei Anwaltsnotare und eine Anwältin tätig, die von einem kompetenten Team unterstützt werden. Spezialisiert ist die Kanzlei auf die notarielle Tätigkeit. Wir beraten Sie umfassend, klären Details und Hintergründe, informieren über die Besonderheiten Ihres individuellen Falls und betreuen Sie bei allen Rechtsgeschäften, bei denen eine Beglaubigung oder Beurkundung geboten ist. Die entsprechende Gestaltung der zugehörigen Erklärungen und Verträge ist selbstverständlich. Als Anwälte sind wir Ihr fachkompetenter Partner, durch Spezialisierung auf Rechtsgebiete und Teilhabe in Fachanwaltschaften. Hier begleiten wir Sie in nahezu allen Fragen des Zivilrechts.
Kelsterbach im Kreis Groß-Gerau liegt am südwestlichen Stadtrand von Frankfurt am Main, am linken Mainufer und wurde schon im Jahre 850 urkundlich erwähnt. Das Stadtbild lädt mit seinem idyllischen...
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Begrifflich leitet sich Notar vom Lateinischen „notarius“ für Geschwindschreiber ab. U. a. nimmt der Notar Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen u. a. vor.
Beurkundung von Rechtsgeschäften
Hauptsächlich befassen sich Notare mit der Beurkundung von Rechtsgeschäften sowie mit Tatsachenfeststellungen (z. B. Feststellungsurkunde). Maßgeblich dabei ist die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des Notars.
Rechtsgebiete des Notars
Notare sind auf verschiedenen Rechtsgebieten tätig, wobei Spezialisierungen auf ein bestimmtes Gebiet möglich sind. U. a. sind das Grundstücksrecht, Familienrecht und das Erbrecht als wichtige Rechtsgebiete zu nennen.
Notar und Erbrecht
Innerhalb des Erbrechts ist das Beurkunden von Testamenten eine wichtige Aufgabe des Notars. Auch Erbverträge und Erbscheinanträge u. a. werden vom Notar beurkundet.
Hauptberuflicher Notar
In einigen Bundesländern gibt es hauptberuflich tätige Notare. Diese dürfen keine weitere bezahlte Amtstätigkeit oder einen anderen gewerblichen Beruf ausüben.