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Lohnsteuerhilfe Altenstadt (Hessen) (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Spenerweg 15, 35394 Gießen
Telefon:064149410583
Fax:064149410581
E-Mail:winfried.doerr@vlh.de
Sprechzeiten:Nach telefonischer Vereinbarung
Öffnungs­zeiten:Nach telefonischer
Vereinbarung
Anschrift:Jahnstr. 5, 35582 Wetzlar
Telefon:06419203800
Fax:06419203718
E-Mail:michael.kunze@vlh.de
Anschrift:Hugo-Hoffmann-Ring 12, 65795 Hattersheim
Telefon:061909273610
Fax:061909261684
E-Mail:stefanie.martini@vlh.de
Anschrift:Nußbaumweg 2, 64839 Münster
Telefon:06071308513
Fax:0607136814
E-Mail:norbert.wilz@vlh.de
Anschrift:Krofdorfer Str. 16, 35452 Heuchelheim
Telefon:064165187
E-Mail:heiko.damm@vlh.de
Anschrift:Raunheimer Str. 28, 64546 Mörfelden-Walldorf
Telefon:06105951577
Fax:06105951578
E-Mail:claudia.steckenreiter@vlh.de
Anschrift:Schillerstr. 19a, 65479 Raunheim
Telefon:061426034723
Fax:06142171520
E-Mail:alexandra.mosch@vlh.de
Anschrift:Georg-August-Zinn-Str. 2, 64823 Groß-Umstadt
Telefon:060783273
E-Mail:ulrich.oldendorf@vlh.de
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Akteuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.
46.78 km von Altenstadt (Hessen)
Anschrift:Hirschabchweg 35, 64846 Groß-Zimmern
Telefon:060716366599
Fax:06071737421
E-Mail:jjahn@aktuell-verein.de
Sprechzeiten:Sprechzeiten nach Terminvereinbarung
Anschrift:Gräbchen 8, 63840 Hausen
Telefon:06022654228
E-Mail:christina.roth@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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