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Unter der Räum- und Streupflicht ist eine Verkehrssicherungspflicht zu verstehen. Hierbei geht es darum, dass Wege und Straßen zur Vermeidung von Unfällen – insbesondere bei Schnee und Glätte – geräumt werden müssen. Diese Pflicht obliegt in der Regel dem Eigentümer des betreffenden Weges bzw. der betreffenden Straße, ansonsten den öffentlichen Trägern, wenn diese nicht die privaten Anlieger für die Räum- und Streupflicht verantwortlich machen. Die Regelungen und Richtlinien dieser Verkehrssicherungspflicht können je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sein; vielfach kann man sich bei der Ordnungsbehörde, in der Regel das zuständige Ordnungsamt, nähere Auskünfte einholen.