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Im Allgemeinen bezeichnet dieser Begriff die bestehende Abhängigkeit zweier Patente. Sobald die Benutzung eines jüngeren Patentes von einem älteren Patent abhängig ist, spricht man normalerweise von einem abhängigen Patent. In der Regel ist für die Verwendung bzw. Inhaberschaft jenes jüngeren Patentes die Zustimmung vom älteren Patentinhaber notwendig. Über die Abhängigkeitsfragen bei Patenten entscheidet normalerweise das Verletzungsgericht. Nähere Informationen kann man aber meist beim zuständigen Patentamt erfragen.