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Kindergärten in Kogel - Anschrift & Kontakt

Info zu Kindergarten: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Dorfstr. 42, 19246 Kogel
(4)
Ev. Kindertagesstätte
3.47 km von Kogel
Anschrift:Oesterstraße 12 a, 25767 Albersdorf
Telefon:04835545
Fax:04835545
(7)
Kindertagesstätte Flohnest
4.1 km von Kogel
Anschrift:Dorfstr. 2, 19246 Camin
Telefon:03884321428
Anschrift:Hauptstr. 19, 19246 Lüttow-Valluhn
Telefon:03885180655
(11)
Kindergarten (Hauptstr.)
6.36 km von Kogel
Anschrift:Hauptstr. 14, 19246 Zarrentin
Telefon:03885125368
E-Mail:kitabantin@online.de
Anschrift:Grüner Weg 23a, 25767 Albersdorf
Telefon:048358161
E-Mail:morgentau@ev-kitawerk.de
Anschrift:Sophientalring 2/4, 19246 Zarrentin am Schaalsee
Anschrift:Hauptstr. 91, 25715 Averlak
Telefon:04855587
(3)
Waldkindergarten (Neue Str.)
7.13 km von Kogel
Anschrift:Kapellenplatz 3, 25767 Albersdorf
Telefon:015205978716
E-Mail:waldkindergarten-albersdorf@t-online.de
Anschrift:Nieklitzer Str. 9, 19258 Gallin
Telefon:03884221720
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Kindergarten

Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.

Aufgaben der KITA

Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.

Geschichte des Kindergartens

Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.

Rechtsanspruch auf KITA-Plätze

Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.

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