Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Abt-Nikolaus-Pfad 3, 24939 Flensburg |
Telefon: | 04618400503 |
Anschrift: | Haart 54, 24534 Neumünster |
Telefon: | 043214051940 |
E-Mail: | kindergarten@fek.de |
Anschrift: | Zum Sportplatz 11, 17192 Lansen |
Telefon: | 0399347445 |
E-Mail: | kita.lansen@freenet.de |
Anschrift: | Dorfplatz 2, 18279 Lalendorf |
Telefon: | 03845222227 |
Anschrift: | Martinsberg 1, 24939 Flensburg |
Telefon: | 046127290 |
Anschrift: | Unkel-Bräsig-Weg 40, 18299 Diekhof |
Telefon: | 03845520585 |
Anschrift: | Marienhölzungsweg 23, 24939 Flensburg |
Telefon: | 04618122140 |
Anschrift: | Mühlenweg 2, 17192 Groß Gievitz |
Telefon: | 039934874008 |
Fax: | 039934874015 |
Anschrift: | Alte Dorfstr. 7, 18299 Wardow |
Telefon: | 03845932051 |
Neukalen im Westen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gehört zum Amtsbereich Malchin am Kummerower See und liegt am Ufer der Teterower Peene. Kalen wurde erstmals 1174 urkundlich erwähnt. Die...
mehrEin Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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