Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kirchstr. 15, 19395 Ganzlin |
Telefon: | 03873520535 |
E-Mail: | kita@ganzlin.de |
Anschrift: | Kiez 23, 19306 Neustadt-Glewe |
Anschrift: | Rathenaustr. 14, 7548 Gera |
Telefon: | 0365813171 |
E-Mail: | g7-storchennest@kinderland2000.de |
Anschrift: | Roschdohler Weg 144, 24536 Neumünster |
Telefon: | 04321528891 |
Anschrift: | Str. der Jugend 12, 17213 Malchow |
Telefon: | 03993218534 |
Anschrift: | Clara-Zetkin-Ring 1, 17213 Malchow |
Telefon: | 03993218533 |
Anschrift: | Haart 13-15, 24534 Neumünster |
Telefon: | 0432129816 |
Fax: | 04321200264 |
E-Mail: | kita-bollerwagen@awo-sh.de |
Anschrift: | Schulstr. 4, 25541 Brunsbüttel |
Telefon: | 048528353697 |
E-Mail: | kita.rappelkiste@mgh-brunsbuettel.de |
Stuer liegt am Plauer See am Rande der Mecklenburgischen Seenplatte. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten des Ortes zählen die Kirche, welche schon 1363 urkundlich erwähnt wurde, die Burgruine Stuer und...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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