Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rudolf-Breitscheid-Str. 139, 23968 Wismar |
Telefon: | 03841636791 |
Anschrift: | Strandweg 1, 23570 Lübeck |
Telefon: | 0450278326 |
Fax: | 0450278326 |
E-Mail: | kinderstube-travemuende@kinderwege.de |
Anschrift: | Im Beiboot 2, 23570 Lübeck |
Telefon: | 0450272612 |
Fax: | 0450272612 |
E-Mail: | kinderspielkreis-travemuende@t-online.de |
Anschrift: | Am Festplatz 1, 23966 Wismar |
Telefon: | 03841661850 |
Anschrift: | Nordlandring 17, 23570 Lübeck |
Telefon: | 0450271002 |
Fax: | 04502886353 |
E-Mail: | st.lorenz@kitawerk.de |
Anschrift: | Schweriner Str. 19, 23936 Rüting |
Telefon: | 03882282082 |
E-Mail: | kita-bussibaer@t-online.de |
Anschrift: | Zanderstr. 2, 23966 Wismar |
Telefon: | 03841796270 |
E-Mail: | info@kinderwelt-wismar.de |
Anschrift: | Bussardweg 1a, 23966 Wismar |
Telefon: | 03841702121 |
Klütz liegt im nördlichen Landkreis Nordwestmecklenburg und ist Sitz des Amtes Klützer Winkel. Die Kleinstadt liegt zwischen Wismar und Lübeck und wurde 1230 im Ratzeburger Zehntregister erwähnt...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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