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Der Gewerbeeintrag AGENTUR DER WIRTSCHAFT, Gesellschaft für Personalentwicklung und Personalintegration (ADW) mbH in Rostock ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Personalvermittlung.
AGENTUR DER WIRTSCHAFT, Gesellschaft für Personalentwicklung und Personalintegration (ADW) mbH
Von der Personal- und Arbeitsvermittlung, über Unterstützung bei der längerfristigen Personalentwicklung und dem Angebot von Weiterbildungsmöglichkeiten, bis hin zur qualifizierten Unternehmensberatung – mit uns haben Sie einen starken Partner direkt an Ihrer Seite.
Unser Erfolg beruht auf unseren Erfahrungen: Seit über 20 Jahren arbeiten wir leistungsstark als Partner der Unternehmen und als Partner für Beschäftigte und für Arbeitsuchende.
Die kreisfreie Hansestadt Rostock liegt an der Warnow und erhielt bereits 1218 das Lübische Stadtrecht. Das Stadtgebiet Rostocks ist in 31 Ortsteile gegliedert, welche zu acht Ortsamtsbereichen...
Weitere Einträge zu Personalvermittlung in Rostock im Branchenbuch
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Personalvermittler bzw. Headhunter sind in der Rubrik Personalvermittlung im Branchenbuch auf ortsdienst.de verzeichnet. Normalerweise vermitteln Headhunter passendes Personal an Arbeitgeber und erhalten dafür eine Provision.
Aufgaben des Headhunters
Headhunter bzw. Personalvermittler suchen nach passendem Personal für den jeweiligen Arbeitgeber. Dafür werden offene Stellenangebote akquiriert, Besetzungsbilder angefertigt und dies mittels Profiling mit dem potentiellen Arbeitnehmer abgeglichen. Zielstellung ist es, einen Vertragsabschluss für ein Beschäftigungsverhältnis zu erwirken.
Anforderungen an den Personalvermittler
Grundlegend wird von einem Personalvermittler erwartet, dass er neutral und objektiv ist und über eine gefestigte Persönlichkeit verfügt. Ebenfalls sind Kommunikationsfreudigkeit, Reisebereitschaft und eine gute Selbstorganisation typische Eigenschaften des Personalvermittlers.
Aufgabenfelder der Personalvermittlung
Personalvermittler sind sehr häufig im Bereich der Arbeitsvermittlung (z. B. für die Bundesagentur für Arbeit) tätig. Ebenfalls sind Personalvermittler in Zeitarbeitsunternehmen untergebracht. Ferner sind eigene Vermittlungsagenturen oder Executive Search-Agencies als wichtige Einsatzgebiete der Personalvermittler zu nennen.
Erlaubnispflicht der Arbeitsvermittler
Bis 2002 bestand in Deutschland eine Erlaubnispflicht für Personalvermittler (insb. Arbeitsvermittler). Ihnen wurden für ihre Tätigkeit die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung und die Erlaubnis zur privaten Arbeitsvermittlung unter entsprechenden Auflagen erteilt. Seit 2002 ist die gesamte Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung nicht mehr erlaubnispflichtig.