Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kiefernweg 118, 24944 Flensburg |
Telefon: | 046137390 |
Anschrift: | Dorfstr. 130, 17129 Völschow |
Telefon: | 039997886771 |
Fax: | 039997886772 |
Anschrift: | Völschow Weg 4, 24855 Jübek |
Telefon: | 046251893254 |
E-Mail: | kindergarten.siebenstein@t-online.de |
Anschrift: | Müssentiner Weg 42, 17126 Jarmen |
Telefon: | 03999710225 |
Anschrift: | Feldstr. 1, 17506 Gützkow |
Telefon: | 038353213 |
E-Mail: | kita-guetzkow@asb-ovp.de |
Anschrift: | Am Kiebitzberg 2, 17392 Spantekow |
Telefon: | 03972720373 |
E-Mail: | kita-spantekow@t-online.de |
Anschrift: | Zarrenthin 60, 17129 Bentzin |
Telefon: | 03999710574 |
Anschrift: | Neue Str. 3, 17506 Bandelin |
Telefon: | 038353831 |
Anschrift: | Schleibogen 2, 24939 Flensburg |
Telefon: | 04618403995 |
Krusenfelde befindet sich südlich der Peene, unweit der Stadt Anklam im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Gegliedert ist der Ort in Krusenkrien, Gramzow und Krusenfelde.
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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