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Ueckermünde liegt an der Mündung der Uecker in das Stettiner Haff im Landkreis Vorpommern-Greifswald und erhielt 1260 das lübische Stadtrecht. Bekannt ist Ueckermünde besonders durch das ehemalige...
mehrDie Feuerwehr ist eine Einrichtung zur Abwehr von Schäden durch Brand sowie Hilfeleistung in Katastrophenfällen und bei Unfällen sowie zur Rettung von Menschen, Tieren und Sachwerten. Die Menschenrettung hat in jedem Fall Priorität, jedoch gehört zunehmend auch die Verhinderung von Umweltschäden zu den Aufgaben von Feuerwehren.
Bereits 1835 wurde eine erste Freiwillige Feuerwehr in Deutschland gegründet, die sich jedoch unter der Bezeichnung Spritzengemeinschaft zusammenfand. Auch Löschgruppe war eine seinerzeit übliche Bezeichnung. 1847 wurde der Begriff Feuerwehr erstmals geprägt.
Berufsfeuerwehren sind den Kommunen zugehörige Behörden. Die jeweiligen Städte oder Landkreise verantworten den lokalen Brand- und Katastrophenschutz. Das Personal einer Berufsfeuerwehr setzt sich aus Beamten des mittleren, gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienstes zusammen. In der Regel leisten die Feuerwehrleute im 12- oder 24-Stunden-Schichtbetrieb ihren Einsatz- und Bereitschaftsdienst.
Neben der Berufsfeuerwehr erfüllt die Freiwillige Feuerwehr ebenfalls alle Aufgaben von Feuerwehren, etwa den Brandschutz oder die allgemeine Hilfe. In der an die einzelnen Kommunen gebundenen Freiwilligen Feuerwehr sind die Mitglieder ehrenamtlich tätig. In größeren Städten und Kommunen sind darüber hinaus häufig hauptamtliche Kräfte bei der Freiwilligen Feuerwehr eingesetzt. Die Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr steht grundsätzlich jedem offen, ist aber an einige Voraussetzungen geknüpft, wozu unter anderem das Erreichen eines bestimmten Mindestalters gehört. Die Ausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr findet auf kommunaler und Landesebene statt. Zu den Freiwilligen Feuerwehren zählen auch Werksfeuerwehren, Betriebsfeuerwehren und Jugendfeuerwehren.
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